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| Die Kosten der Ausleihe betragen zwischen 50 Rappen und 8 Franken je nach Anschaffungspreis, Abnützungstendenz und Reparaturanfälligkeit des Spielzeugs. | ||||
| Pro Person kann 1 Spiel ausgeliehen werden. Pro Familie nach Anzahl der Familienmitglieder. | ||||
| Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen (bei elektronischen Spielsachen 2 Wochen). | ||||
| Falls die Spielsachen Mängel aufweisen, können diese innerhalb von 24 Stunden bei der Kontaktadresse gemeldet werden. Andernfalls wird ein angemessener Betrag für Reparatur und Ersatz verrechnet. | ||||
| Wir bitten Sie, die Spielsachen sorgfältig zu behandeln und ebenso zu transportieren. | ||||
| Wir bitten Sie, die Spielsachen sauber, geordnet und vollständig zurückzubringen. | ||||
| Für Verspätungen wird die Ausleihgebühr nochmals verrechnet, nach 10 Tagen erfolgt eine Mahnung, für die Fr. 2,50 berechnet wird. | ||||
| Die Ludothek lehnt jede Haftung für Unfälle und Verletzungen ab, die beim Benützen der Spielsachen entstehen. | ||||
| Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder in den Räumlichkeiten der Ludothek auch hier müssen wir jegliche Haftung ablehnen. | ||||
| Spielsachen können nicht reserviert werden. | ||||
| Geburtstagstaschen können maximal 1 Woche ausgeliehen werden (Reservierung möglich) | ||||